Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
Inhalt
- Anwendungsbereich
- Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Allex Projects, Testphase
- Dienste, Versionswechsel
- Verfügbarkeit und Reaktionszeit im Falle von Störungen
- Zusammenarbeit des Kunden
- Einräumung von Rechten
- Preise, Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
- Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung
- Begrenzung der Haftung
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Vorbehalt des Änderungsrechts
- Schlussbestimmungen
1. Umfang
1.1 Die Allex Projects GmbH bietet auf der Website "Allex.ai" bzw. "app.allex.ai" (nachfolgend: Allex) eine webbasierte Projektsoftware (nachfolgend: Software) für Unternehmen zur Planung und Durchführung von Projekten, zur Zuteilung und Kontrolle von Ressourcen und zum Management von Projektportfolios an.
1.2
Die nachstehenden allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden "Verträge" genannt), die zwischen Allex Projects und Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer einschlägiger gesetzlicher Vorschriften sind, über die Software "Allex" geschlossen werden.
1.3
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, Allex Projects stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Allex Projects, Testphase
2.1
Das von Allex.ai unterbreitete Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene webbasierte Software zu nutzen, stellt kein bindendes Angebot von Allex Projects dar.
2.2.
Die Nutzung der Software von Allex Projects erfordert die Erstellung eines Kundenkontos (im Folgenden: Konto). Für die Erstellung des Kontos müssen die erforderlichen Daten eingegeben und ein Passwort festgelegt werden. Mit der Bestätigung der Einrichtung des Kontos gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die kostenlose Nutzung der Software während der Testphase zu Testzwecken ab. Allex Projects kann dieses Angebot durch Einrichtung und Freischaltung des Kontos oder durch Zusendung einer Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto annehmen.
2.3
Mit dem Abschluss eines Vertrages zur unentgeltlichen Nutzung gemäß Ziffer 2.2 räumt Allex Projects dem Kunden das Recht ein, die Software ausschließlich zu Testzwecken ab Gewährung des Zugangs zur Software bzw. Mitteilung der Zugangsdaten durch Allex Projects zu nutzen (Testzeitraum). Jeder Kunde hat nur Anspruch auf einen Testzeitraum. Der Testzeitraum kann jedoch auf Antrag bei Allex Projects verlängert werden. Ob der Testzeitraum verlängert wird, liegt allein im Ermessen von Allex Projects. Nach Ablauf des Testzeitraums wird das Konto des Kunden gesperrt. Eine automatische Umwandlung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software findet nicht statt.
2.4
Nach Ablauf der Testphase gemäß Ziffer 2.3 hat der Kunde die Möglichkeit, mit Allex Projects einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software abzuschließen. Der konkrete Leistungsumfang und die Bedingungen hierfür sind unter www.allex.ai/preise oder in einem schriftlichen Angebot von Allex Projects gemäß 2.5 zu finden.
2.5
Für den Abschluss eines Vertrages über die kostenpflichtige Nutzung der Software erstellt Allex Projects auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, das vom Kunden durch Bestätigung in Text-, Schrift- oder mündlicher Form, spätestens jedoch durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird.
3. Dienste, Wechsel der Versionen
3.1
Allex Projects stellt dem Kunden für die Dauer eines Vertrages den Zugang zu der auf Allex Projects angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Software als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Softwareversion ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website von Allex.ai unter der Rubrik "Preise". Weitere Leistungen (z.B. (Remote-)Support für die erstmalige Erstellung eines Accounts) sind nicht Gegenstand eines Vertrages über die (kostenpflichtige) Nutzung der Software. Solche weiteren Dienstleistungen können von Allex Projects auf der Grundlage eines gesonderten Angebots erbracht werden.
3.2
Der Kunde kann grundsätzlich jederzeit mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Umschaltung des Kundenzugangs durch Allex Projects zwischen den angebotenen Versionen der Software sowie der maximalen Anzahl von Nutzern oder Ressourcen, die von einer Version verwaltet werden können, wechseln. Die daraus resultierende Vergütung ergibt sich aus den Ziffern 7.7 bis 7.8 dieser Nutzungsbedingungen.
3.3
Kunden mit einem kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung der Software müssen sich für einen Versionswechsel an das Account Management von Allex Projects (sales@allex.ai) wenden oder ändern die Version direkt in der Software. Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums zu einer Version mit größerem Funktionsumfang oder zu einer Version mit einer größeren Anzahl von Nutzern oder Ressourcen, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt des Wechsels von Allex Projects die zusätzlichen Funktionen der Software nutzen oder eine größere Anzahl von Nutzern oder Ressourcen verwalten. Wechselt der Kunde zu einer Version mit einem geringeren Funktionsumfang oder mit einer geringeren Anzahl von zu verwaltenden Nutzern oder Ressourcen, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt des Wechsels des Kundenkontos durch Allex Projects oder durch den eigenständigen Wechsel nur die reduzierten Funktionen der Software oder eine geringere Anzahl von Nutzern oder Ressourcen nutzen.
4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit im Falle einer Störung
4.1
Allex Projects garantiert eine Verfügbarkeit der als SaaS bereitgestellten Software von 99% im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund anderer technischer Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs von Allex Projects liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht erreichbar ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (z.B. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung von Feiertagen am Standort Berlin) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr liegen oder die gemäß Ziffer 4.2 vorher angekündigt wurden.
4.2
Allex Projects ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Software zu Wartungszwecken und aufgrund sonstiger technischer Erfordernisse zu unterbrechen. Soweit möglich, werden die Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung von Feiertagen am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr durchgeführt. Führt eine Wartungsarbeit zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr, wird Allex Projects diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden im Voraus. Auf Wunsch des Kunden können die angekündigten Wartungsarbeiten verschoben werden, sofern dies aus Sicht von Allex Projects aus technischen und wirtschaftlichen Gründen vertretbar ist.
4.3
Störungen der Systemverfügbarkeit sind vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Allex Projects wird sich bemühen, für Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, unter Berücksichtigung von Feiertagen am Standort Berlin) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei geringfügigen Störungen, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird sich Allex Projects bemühen, spätestens einen Werktag nach Eingang der Störungsmeldung zu reagieren.
4.4
Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen bei der Entstörung, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder durch verspätete Störungsmeldung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
5. Mitwirkungsleistungen des Kunden
5.1
Die folgenden Mitwirkungspflichten sind Hauptpflichten des Kunden und nicht lediglich als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionalitäten und den allgemeinen Zustand der Software während des Testzeitraums gemäß Ziffern 2.2 und 2.3 zu prüfen und Allex Projects vor Abschluss eines Vertrages über die entgeltliche Nutzung der Software etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Beschaffenheitsanforderungen anzuzeigen. Der Kunde kann sich nicht auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Beschaffenheitsanforderungen berufen, die bereits während des Testzeitraums bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines Vertrages über die entgeltliche Nutzung der Software an Allex Projects gemeldet wurden.
5.3
Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zu benennen, der befugt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (einschließlich Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
5.4
Die Verantwortung für die mit der Software verarbeiteten Inhalte und Daten liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von Allex Projects nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird Allex Projects unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: (i) eine missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefährdung oder den Verdacht einer Gefährdung der Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt; (iii) eine Gefährdung oder den Verdacht einer Gefährdung der von Allex Projects erbrachten Leistung, z.B. durch den Verlust von Zugangsdaten oder einen Hackerangriff.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.
5.5.1
Die Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenzzeit liegt in der Verantwortung des Kunden.
5.5.2
Zur optimalen Nutzung der Angebote und Funktionen von Allex Projects wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version verwenden. Darüber hinaus muss in den Einstellungen des verwendeten Browsers die Verwendung von Cookies zugelassen sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Leistungen von Allex Projects kommen. Allex Projects ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.
5.5.3
Der Kunde ist dafür verantwortlich, in seiner eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören u.a. die Installation und regelmäßige Aktualisierung gängiger Antivirensoftware auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern gemäß BSI IT-Grundschutz oder anderen gleichwertigen, anerkannten Sicherheitsstandards für den Allex-Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstigen mobilen Endgeräte der Mitarbeiter oder der Einsatz geeigneter Mechanismen wie automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.
5.5.4
Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sicherzustellen, d.h. z.B. auch das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie das Verbot der Nutzung von sog. "Shared Accounts". Das Verbot der Nutzung von Shared Accounts bezieht sich auf den Allex-Account.
5.5.5
Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der genutzten Internetverbindung zu sorgen, d.h. insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie die Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzen sicherzustellen.
5.6
Der Kunde ist für die technische Einrichtung und Verwaltung des Accounts verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Allex Projects den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Dies umfasst insbesondere: (i) die technische Einrichtung des Accounts, insbesondere die Migration von Daten, Konfiguration von Stammdaten; (ii) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden gemäß der Spezifikation für eingehende und ausgehende Daten; (iii) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Nutzern und Rollen und die Vergabe von Zugängen zum Account.
5.7
Der Kunde ist verpflichtet, Allex Projects über auftretende Leistungsstörungen (Leistungsmängel, mangelnde Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu unterrichten und nachvollziehbare Informationen über auftretende Leistungsstörungen zu geben. Der Kunde wird Allex Projects in zumutbarem Umfang bei der Feststellung und Beseitigung von Fehlern bei auftretenden Leistungsstörungen unterstützen. Allex Projects ist berechtigt, dem Kunden vorübergehende Fehlerumgehungen aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der Allex Projects-Software zu beseitigen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
6. Einräumung von Rechten
6.1
Allex Projects räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein.
6.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und sie Dritten nicht zur Nutzung zu überlassen. Bei entsprechendem Vertragsschluss mit Allex Projects erstrecken sich die Nutzungsrechte des Kunden auch auf mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder den jeweils geltenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.
7. Preise, Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
7.1
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf der Website von Allex dargestellt sind. Die dort genannten Preise sind monatliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern diese anfällt.
7.2
Der Kunde kann zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung wählen. Alle Zahlungen sind jeweils im Voraus mit Rechnungsstellung fällig.
7.3
Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Vertragsschlusses über die kostenpflichtige Nutzung der Software über den Account und endet nach Ablauf eines Monats.
Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung erfolgen in der Regel per Banküberweisung monatlich im Voraus oder via Kreditkarte monatlich im Voraus. Letzteres findet nur Anwendung, wenn der Kunde sich bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages für die Onlinebezahlung in der Software entscheidet.
Bei monatlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Monatsrechnung in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Das Zahlungsziel der Überweisung beträgt zwei Wochen ab Rechnungsdatum.
7.4
Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Kontos bzw. mit dem im Angebot festgelegten Datum oder dem Zeitpunkt, an dem der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement in der Software abschließt und endet nach Ablauf eines Jahres.
In diesem Fall beträgt der Rechnungsbetrag das 12-fache der monatlichen Gebühr bei jährlicher Abrechnung für die bestellte Software (Ziffer 7.1). Allex Projects schaltet den Kundenzugang zunächst für ein Jahr entsprechend der mit dem Kunden vereinbarten und in der Rechnung ausgewiesenen Leistungsdauer frei. Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung jährlich im Voraus oder per Kreditkarte jährlich im Voraus. Letzterer Fall findet nur Anwendung, wenn der Kunde bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages die online Bezahlfunktion in der Software gewählt hat. Dem Kunden wird bei jährlicher Abrechnung eine Rechnung für 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Das Zahlungsziel der Überweisung beträgt zwei Wochen ab Rechnungsdatum.
7.5
Darüber hinaus steht dem Kunden bei monatlicher und jährlicher Abrechnung die Zahlung per Lastschrift zur Verfügung. Wird die Zahlung per Lastschrift gewählt, verwenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren. Allex Projects wird den Kunden über die Durchführung eines Lastschrifteinzugs im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessener Frist, in der Regel zwei Tage im Voraus, informieren. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass die Vorankündigungsfrist für den SEPA-Lastschrifteinzug auf einen Tag verkürzt wird.
7.6
Im Falle einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Kontodeckung, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde Allex Projects, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein zweites Mal einzureichen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.7
Erhöht sich bei monatlicher Abrechnung (Ziffer 3.2) während des Abrechnungszeitraums die gewünschte Version oder die Anzahl der Nutzer oder Ressourcen, wird Allex Projects die Differenz zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis zum Ende des Abrechnungsmonats entweder sofort oder mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung stellen. Wird bei monatlicher Abrechnung während des Abrechnungszeitraums (Ziffer 3.2) die gewünschte Version oder die Anzahl der Nutzer oder Ressourcen reduziert, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der bereits geleisteten Vorauszahlung.
7.8
Erhöht sich bei jährlicher Abrechnung (Ziffer 3.2) während des Abrechnungszeitraums die gewünschte Version oder die Anzahl der Nutzer oder Ressourcen, so stellt Allex Projects die Differenz zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung bzw. dem bereits abgerechneten Betrag und dem auf dem geänderten Preis basierenden Betrag bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung (tagesgenaue Abrechnung). Wird bei jährlicher Abrechnung während des Abrechnungszeitraums (Ziffer 3.2) die gewünschte Version oder die Anzahl der Nutzer oder Ressourcen reduziert, so hat der Kunde keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.
7.9
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Allex Projects, wenn auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung erfolgt ist, berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software sofort zu sperren. Über diese Sperrung wird Allex Projects den Kunden vorab unter Setzung einer weiteren Frist von einer Kalenderwoche informieren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu zahlen. Ein Schaden, der dem Kunden durch die Sperrung aus diesem Grund entsteht, kann gegenüber Allex Projects nicht geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat Allex Projects kein Recht, den Zugang zur Software zu sperren. Im Übrigen gelten im Falle des Verzuges die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder andere einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
8. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung
8.1
Der Vertrag beginnt mit der Lieferung der Zugangsdaten an den Kunden. Ist der zur Verfügung gestellte Nutzungsumfang kostenpflichtig, so beginnt mit Vertragsbeginn eine kostenlose 30-tägige Testphase (siehe Ziffern 2.2 und 2.3). Nach Ablauf dieser 30-tägigen Testphase verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch. Nach Ablauf der Testphase kann der Kunde entscheiden, ob er einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Software abschließen möchte.
8.2
Bei Verträgen über die entgeltliche Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einmonatige Verlängerungszeiträume, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag vor Beginn eines Verlängerungszeitraums.
8.3
Bei Verträgen über die entgeltliche Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor Beginn eines Verlängerungszeitraums. Bei der Verlängerung von Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung wird Allex Projects dem Kunden spätestens zwei Wochen vor Beginn des neuen Verlängerungszeitraums eine neue Jahresrechnung zur Überweisung zukommen lassen.
8.4
Allex Projects hat das Recht, Verträge über die unentgeltliche Nutzung der Software oder über die entgeltliche Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung können von Allex Projects mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
8.5
Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.6
Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Konto des Kunden gesperrt.
9. Begrenzung der Haftung
9.1 Gesetzliche Haftung bei entgeltlicher Leistungserbringung.
Bei entgeltlicher Leistungserbringung haftet Allex Projects nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Allex Projects bei Verträgen über die entgeltliche Nutzung der Software nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie z.B. bei der Übernahme von Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien von Allex Projects werden nur schriftlich abgegeben und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden.
9.2 Haftungsbeschränkung bei entgeltlicher Leistungserbringung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Allex Projects bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Schäden, die von Allex Projects verursacht werden und die auf solchen wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalpflichtverletzungen). In diesen Fällen ist die Haftung von Allex Projects auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten (siehe Ziffer 9.2. Satz 1) sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung von Allex Projects ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben (siehe Ziffer 9.1. Satz 2).
9.3 Haftung bei unentgeltlicher Leistungserbringung.
Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. im Rahmen der Testphase) haftet Allex Projects nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Allex Projects unbeschränkt haftet.
9.4 Ansprüche gegen Dritte.
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1. bis 9.3. gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Arbeitnehmer, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer von Allex Projects.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1
Allex Projects erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden hierzu eine Vereinbarung treffen, soweit dies nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlich ist.
10.2
Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (zumindest in Textform) an Dritte weiterzugeben. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen zur kostenlosen Nutzung als auch für Kunden mit Verträgen zur entgeltlichen Nutzung. Alle schriftlich fixierten oder mündlich übermittelten Informationen, die (i) ihrer Natur nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die der Vertragspartner, an den die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Produktbeschreibungen und -spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragsparteien werden mindestens die Vorsichtsmaßnahmen treffen, die sie auch in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen. Diese Vorkehrungen müssen zumindest geeignet sein, eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder gesetzlichen Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich im Falle des Missbrauchs von vertraulichen Informationen gegenseitig schriftlich informieren. Ausgenommen von der vorstehenden Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor der Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten übermittelt werden, der keiner vergleichbaren Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden müssen, sofern der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner so rechtzeitig informiert wird, dass er noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten kann. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungsdatum des Vertrages.
11. Vorbehalt des Änderungsrechts
11.1
Allex Projects hat das Recht, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Dienste oder Funktionen der Software hinzuzufügen. Die Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Änderungsankündigung folgenden Tag, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. Allex Projects ist verpflichtet, in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
11.2
Allex Projects behält sich das Recht vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Ist die Überlassung einer geänderten Version der Software oder eine Änderung von Funktionalitäten der Software mit einer wesentlichen Änderung der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Einschränkungen in der Nutzbarkeit der bisher generierten Daten verbunden, wird Allex Projects dies dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Allex Projects wird den Kunden bei jeder Änderungsmitteilung auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Ablaufs bei Nichtausübung der Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
11.3
Allex Projects behält sich ferner das Recht vor, die Software zu ändern oder andere Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die von Allex Projects angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit Allex Projects damit einer an Allex Projects gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken in der Software zu beseitigen; oder (iv) soweit dies für den Kunden überwiegend von Vorteil ist.
11.4
Allex Projects ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen jährlich in angemessener Höhe zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen anzupassen. Allex Projects wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung dem Kunden in Textform ankündigen. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des bisherigen Preises, kann der Kunde dieser Preiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe widersprechen. Eine Änderung des Preises, die sich aus einer Änderung des Leistungsumfangs oder der Anzahl der zu betreuenden Mitarbeiter ergibt, gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 11.4.
11.5
Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 11 form- und fristgerecht, so wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Allex Projects behält sich in diesem Fall das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
11.6
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Textform selbst.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.2
Auf das zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Allex Projects und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Allex Projects.
12.3
Dem Kunden stehen für den Vertragsschluss die Sprachen zur Verfügung, in denen diese AGB auf der Website von Allex Projects verfügbar sind. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region - Deutschland, Österreich, Schweiz - ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige deutsche Fassung.
Inhalt
- Anwendungsbereich
- Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Allex Projects, Testphase
- Dienste, Versionswechsel
- Verfügbarkeit und Reaktionszeit im Falle von Störungen
- Zusammenarbeit des Kunden
- Einräumung von Rechten
- Preise, Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
- Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung
- Begrenzung der Haftung
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Vorbehalt des Änderungsrechts
- Schlussbestimmungen
1. Umfang
1.1 Die Allex Projects GmbH bietet auf der Website "Allex.ai" bzw. "app.allex.ai" (nachfolgend: Allex) eine webbasierte Projektsoftware (nachfolgend: Software) für Unternehmen zur Planung und Durchführung von Projekten, zur Zuteilung und Kontrolle von Ressourcen und zum Management von Projektportfolios an.
1.2
Die nachstehenden allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden "Verträge" genannt), die zwischen Allex Projects und Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer einschlägiger gesetzlicher Vorschriften sind, über die Software "Allex" geschlossen werden.
1.3
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, Allex Projects stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Allex Projects, Testphase
2.1
Das von Allex.ai unterbreitete Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene webbasierte Software zu nutzen, stellt kein bindendes Angebot von Allex Projects dar.
2.2.
Die Nutzung der Software von Allex Projects erfordert die Erstellung eines Kundenkontos (im Folgenden: Konto). Für die Erstellung des Kontos müssen die erforderlichen Daten eingegeben und ein Passwort festgelegt werden. Mit der Bestätigung der Einrichtung des Kontos gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die kostenlose Nutzung der Software während der Testphase zu Testzwecken ab. Allex Projects kann dieses Angebot durch Einrichtung und Freischaltung des Kontos oder durch Zusendung einer Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto annehmen.
2.3
Mit dem Abschluss eines Vertrages zur unentgeltlichen Nutzung gemäß Ziffer 2.2 räumt Allex Projects dem Kunden das Recht ein, die Software ausschließlich zu Testzwecken ab Gewährung des Zugangs zur Software bzw. Mitteilung der Zugangsdaten durch Allex Projects zu nutzen (Testzeitraum). Jeder Kunde hat nur Anspruch auf einen Testzeitraum. Der Testzeitraum kann jedoch auf Antrag bei Allex Projects verlängert werden. Ob der Testzeitraum verlängert wird, liegt allein im Ermessen von Allex Projects. Nach Ablauf des Testzeitraums wird das Konto des Kunden gesperrt. Eine automatische Umwandlung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software findet nicht statt.
2.4
Nach Ablauf der Testphase gemäß Ziffer 2.3 hat der Kunde die Möglichkeit, mit Allex Projects einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software abzuschließen. Der konkrete Leistungsumfang und die Bedingungen hierfür sind unter www.allex.ai/preise oder in einem schriftlichen Angebot von Allex Projects gemäß 2.5 zu finden.
2.5
Für den Abschluss eines Vertrages über die kostenpflichtige Nutzung der Software erstellt Allex Projects auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, das vom Kunden durch Bestätigung in Text-, Schrift- oder mündlicher Form, spätestens jedoch durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird.
3. Dienste, Wechsel der Versionen
3.1
Allex Projects stellt dem Kunden für die Dauer eines Vertrages den Zugang zu der auf Allex Projects angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Software als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Softwareversion ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website von Allex.ai unter der Rubrik "Preise". Weitere Leistungen (z.B. (Remote-)Support für die erstmalige Erstellung eines Accounts) sind nicht Gegenstand eines Vertrages über die (kostenpflichtige) Nutzung der Software. Solche weiteren Dienstleistungen können von Allex Projects auf der Grundlage eines gesonderten Angebots erbracht werden.
3.2
Der Kunde kann grundsätzlich jederzeit mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Umschaltung des Kundenzugangs durch Allex Projects zwischen den angebotenen Versionen der Software sowie der maximalen Anzahl von Nutzern oder Ressourcen, die von einer Version verwaltet werden können, wechseln. Die daraus resultierende Vergütung ergibt sich aus den Ziffern 7.7 bis 7.8 dieser Nutzungsbedingungen.
3.3
Kunden mit einem kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung der Software müssen sich für einen Versionswechsel an das Account Management von Allex Projects (sales@allex.ai) wenden oder ändern die Version direkt in der Software. Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums zu einer Version mit größerem Funktionsumfang oder zu einer Version mit einer größeren Anzahl von Nutzern oder Ressourcen, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt des Wechsels von Allex Projects die zusätzlichen Funktionen der Software nutzen oder eine größere Anzahl von Nutzern oder Ressourcen verwalten. Wechselt der Kunde zu einer Version mit einem geringeren Funktionsumfang oder mit einer geringeren Anzahl von zu verwaltenden Nutzern oder Ressourcen, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt des Wechsels des Kundenkontos durch Allex Projects oder durch den eigenständigen Wechsel nur die reduzierten Funktionen der Software oder eine geringere Anzahl von Nutzern oder Ressourcen nutzen.
4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit im Falle einer Störung
4.1
Allex Projects garantiert eine Verfügbarkeit der als SaaS bereitgestellten Software von 99% im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund anderer technischer Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs von Allex Projects liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht erreichbar ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (z.B. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung von Feiertagen am Standort Berlin) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr liegen oder die gemäß Ziffer 4.2 vorher angekündigt wurden.
4.2
Allex Projects ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Software zu Wartungszwecken und aufgrund sonstiger technischer Erfordernisse zu unterbrechen. Soweit möglich, werden die Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung von Feiertagen am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr durchgeführt. Führt eine Wartungsarbeit zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr, wird Allex Projects diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden im Voraus. Auf Wunsch des Kunden können die angekündigten Wartungsarbeiten verschoben werden, sofern dies aus Sicht von Allex Projects aus technischen und wirtschaftlichen Gründen vertretbar ist.
4.3
Störungen der Systemverfügbarkeit sind vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Allex Projects wird sich bemühen, für Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, unter Berücksichtigung von Feiertagen am Standort Berlin) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei geringfügigen Störungen, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird sich Allex Projects bemühen, spätestens einen Werktag nach Eingang der Störungsmeldung zu reagieren.
4.4
Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen bei der Entstörung, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder durch verspätete Störungsmeldung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
5. Mitwirkungsleistungen des Kunden
5.1
Die folgenden Mitwirkungspflichten sind Hauptpflichten des Kunden und nicht lediglich als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionalitäten und den allgemeinen Zustand der Software während des Testzeitraums gemäß Ziffern 2.2 und 2.3 zu prüfen und Allex Projects vor Abschluss eines Vertrages über die entgeltliche Nutzung der Software etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Beschaffenheitsanforderungen anzuzeigen. Der Kunde kann sich nicht auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Beschaffenheitsanforderungen berufen, die bereits während des Testzeitraums bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines Vertrages über die entgeltliche Nutzung der Software an Allex Projects gemeldet wurden.
5.3
Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zu benennen, der befugt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (einschließlich Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
5.4
Die Verantwortung für die mit der Software verarbeiteten Inhalte und Daten liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von Allex Projects nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird Allex Projects unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: (i) eine missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefährdung oder den Verdacht einer Gefährdung der Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt; (iii) eine Gefährdung oder den Verdacht einer Gefährdung der von Allex Projects erbrachten Leistung, z.B. durch den Verlust von Zugangsdaten oder einen Hackerangriff.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.
5.5.1
Die Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenzzeit liegt in der Verantwortung des Kunden.
5.5.2
Zur optimalen Nutzung der Angebote und Funktionen von Allex Projects wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version verwenden. Darüber hinaus muss in den Einstellungen des verwendeten Browsers die Verwendung von Cookies zugelassen sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Leistungen von Allex Projects kommen. Allex Projects ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.
5.5.3
Der Kunde ist dafür verantwortlich, in seiner eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören u.a. die Installation und regelmäßige Aktualisierung gängiger Antivirensoftware auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern gemäß BSI IT-Grundschutz oder anderen gleichwertigen, anerkannten Sicherheitsstandards für den Allex-Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstigen mobilen Endgeräte der Mitarbeiter oder der Einsatz geeigneter Mechanismen wie automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.
5.5.4
Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sicherzustellen, d.h. z.B. auch das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie das Verbot der Nutzung von sog. "Shared Accounts". Das Verbot der Nutzung von Shared Accounts bezieht sich auf den Allex-Account.
5.5.5
Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der genutzten Internetverbindung zu sorgen, d.h. insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie die Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzen sicherzustellen.
5.6
Der Kunde ist für die technische Einrichtung und Verwaltung des Accounts verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Allex Projects den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Dies umfasst insbesondere: (i) die technische Einrichtung des Accounts, insbesondere die Migration von Daten, Konfiguration von Stammdaten; (ii) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden gemäß der Spezifikation für eingehende und ausgehende Daten; (iii) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Nutzern und Rollen und die Vergabe von Zugängen zum Account.
5.7
Der Kunde ist verpflichtet, Allex Projects über auftretende Leistungsstörungen (Leistungsmängel, mangelnde Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu unterrichten und nachvollziehbare Informationen über auftretende Leistungsstörungen zu geben. Der Kunde wird Allex Projects in zumutbarem Umfang bei der Feststellung und Beseitigung von Fehlern bei auftretenden Leistungsstörungen unterstützen. Allex Projects ist berechtigt, dem Kunden vorübergehende Fehlerumgehungen aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der Allex Projects-Software zu beseitigen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
6. Einräumung von Rechten
6.1
Allex Projects räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein.
6.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und sie Dritten nicht zur Nutzung zu überlassen. Bei entsprechendem Vertragsschluss mit Allex Projects erstrecken sich die Nutzungsrechte des Kunden auch auf mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder den jeweils geltenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.
7. Preise, Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
7.1
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf der Website von Allex dargestellt sind. Die dort genannten Preise sind monatliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern diese anfällt.
7.2
Der Kunde kann zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung wählen. Alle Zahlungen sind jeweils im Voraus mit Rechnungsstellung fällig.
7.3
Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Vertragsschlusses über die kostenpflichtige Nutzung der Software über den Account und endet nach Ablauf eines Monats.
Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung erfolgen in der Regel per Banküberweisung monatlich im Voraus oder via Kreditkarte monatlich im Voraus. Letzteres findet nur Anwendung, wenn der Kunde sich bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages für die Onlinebezahlung in der Software entscheidet.
Bei monatlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Monatsrechnung in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Das Zahlungsziel der Überweisung beträgt zwei Wochen ab Rechnungsdatum.
7.4
Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Kontos bzw. mit dem im Angebot festgelegten Datum oder dem Zeitpunkt, an dem der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement in der Software abschließt und endet nach Ablauf eines Jahres.
In diesem Fall beträgt der Rechnungsbetrag das 12-fache der monatlichen Gebühr bei jährlicher Abrechnung für die bestellte Software (Ziffer 7.1). Allex Projects schaltet den Kundenzugang zunächst für ein Jahr entsprechend der mit dem Kunden vereinbarten und in der Rechnung ausgewiesenen Leistungsdauer frei. Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung jährlich im Voraus oder per Kreditkarte jährlich im Voraus. Letzterer Fall findet nur Anwendung, wenn der Kunde bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages die online Bezahlfunktion in der Software gewählt hat. Dem Kunden wird bei jährlicher Abrechnung eine Rechnung für 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Das Zahlungsziel der Überweisung beträgt zwei Wochen ab Rechnungsdatum.
7.5
Darüber hinaus steht dem Kunden bei monatlicher und jährlicher Abrechnung die Zahlung per Lastschrift zur Verfügung. Wird die Zahlung per Lastschrift gewählt, verwenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren. Allex Projects wird den Kunden über die Durchführung eines Lastschrifteinzugs im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessener Frist, in der Regel zwei Tage im Voraus, informieren. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass die Vorankündigungsfrist für den SEPA-Lastschrifteinzug auf einen Tag verkürzt wird.
7.6
Im Falle einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Kontodeckung, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde Allex Projects, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein zweites Mal einzureichen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.7
Erhöht sich bei monatlicher Abrechnung (Ziffer 3.2) während des Abrechnungszeitraums die gewünschte Version oder die Anzahl der Nutzer oder Ressourcen, wird Allex Projects die Differenz zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis zum Ende des Abrechnungsmonats entweder sofort oder mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung stellen. Wird bei monatlicher Abrechnung während des Abrechnungszeitraums (Ziffer 3.2) die gewünschte Version oder die Anzahl der Nutzer oder Ressourcen reduziert, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der bereits geleisteten Vorauszahlung.
7.8
Erhöht sich bei jährlicher Abrechnung (Ziffer 3.2) während des Abrechnungszeitraums die gewünschte Version oder die Anzahl der Nutzer oder Ressourcen, so stellt Allex Projects die Differenz zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung bzw. dem bereits abgerechneten Betrag und dem auf dem geänderten Preis basierenden Betrag bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung (tagesgenaue Abrechnung). Wird bei jährlicher Abrechnung während des Abrechnungszeitraums (Ziffer 3.2) die gewünschte Version oder die Anzahl der Nutzer oder Ressourcen reduziert, so hat der Kunde keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.
7.9
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Allex Projects, wenn auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung erfolgt ist, berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software sofort zu sperren. Über diese Sperrung wird Allex Projects den Kunden vorab unter Setzung einer weiteren Frist von einer Kalenderwoche informieren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu zahlen. Ein Schaden, der dem Kunden durch die Sperrung aus diesem Grund entsteht, kann gegenüber Allex Projects nicht geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat Allex Projects kein Recht, den Zugang zur Software zu sperren. Im Übrigen gelten im Falle des Verzuges die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder andere einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
8. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung
8.1
Der Vertrag beginnt mit der Lieferung der Zugangsdaten an den Kunden. Ist der zur Verfügung gestellte Nutzungsumfang kostenpflichtig, so beginnt mit Vertragsbeginn eine kostenlose 30-tägige Testphase (siehe Ziffern 2.2 und 2.3). Nach Ablauf dieser 30-tägigen Testphase verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch. Nach Ablauf der Testphase kann der Kunde entscheiden, ob er einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Software abschließen möchte.
8.2
Bei Verträgen über die entgeltliche Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einmonatige Verlängerungszeiträume, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag vor Beginn eines Verlängerungszeitraums.
8.3
Bei Verträgen über die entgeltliche Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor Beginn eines Verlängerungszeitraums. Bei der Verlängerung von Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung wird Allex Projects dem Kunden spätestens zwei Wochen vor Beginn des neuen Verlängerungszeitraums eine neue Jahresrechnung zur Überweisung zukommen lassen.
8.4
Allex Projects hat das Recht, Verträge über die unentgeltliche Nutzung der Software oder über die entgeltliche Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung können von Allex Projects mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
8.5
Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.6
Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Konto des Kunden gesperrt.
9. Begrenzung der Haftung
9.1 Gesetzliche Haftung bei entgeltlicher Leistungserbringung.
Bei entgeltlicher Leistungserbringung haftet Allex Projects nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Allex Projects bei Verträgen über die entgeltliche Nutzung der Software nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie z.B. bei der Übernahme von Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien von Allex Projects werden nur schriftlich abgegeben und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden.
9.2 Haftungsbeschränkung bei entgeltlicher Leistungserbringung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Allex Projects bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Schäden, die von Allex Projects verursacht werden und die auf solchen wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalpflichtverletzungen). In diesen Fällen ist die Haftung von Allex Projects auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten (siehe Ziffer 9.2. Satz 1) sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung von Allex Projects ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben (siehe Ziffer 9.1. Satz 2).
9.3 Haftung bei unentgeltlicher Leistungserbringung.
Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. im Rahmen der Testphase) haftet Allex Projects nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Allex Projects unbeschränkt haftet.
9.4 Ansprüche gegen Dritte.
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1. bis 9.3. gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Arbeitnehmer, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer von Allex Projects.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1
Allex Projects erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden hierzu eine Vereinbarung treffen, soweit dies nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlich ist.
10.2
Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (zumindest in Textform) an Dritte weiterzugeben. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen zur kostenlosen Nutzung als auch für Kunden mit Verträgen zur entgeltlichen Nutzung. Alle schriftlich fixierten oder mündlich übermittelten Informationen, die (i) ihrer Natur nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die der Vertragspartner, an den die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Produktbeschreibungen und -spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragsparteien werden mindestens die Vorsichtsmaßnahmen treffen, die sie auch in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen. Diese Vorkehrungen müssen zumindest geeignet sein, eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder gesetzlichen Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich im Falle des Missbrauchs von vertraulichen Informationen gegenseitig schriftlich informieren. Ausgenommen von der vorstehenden Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor der Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten übermittelt werden, der keiner vergleichbaren Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden müssen, sofern der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner so rechtzeitig informiert wird, dass er noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten kann. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungsdatum des Vertrages.
11. Vorbehalt des Änderungsrechts
11.1
Allex Projects hat das Recht, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Dienste oder Funktionen der Software hinzuzufügen. Die Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Änderungsankündigung folgenden Tag, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. Allex Projects ist verpflichtet, in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
11.2
Allex Projects behält sich das Recht vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Ist die Überlassung einer geänderten Version der Software oder eine Änderung von Funktionalitäten der Software mit einer wesentlichen Änderung der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Einschränkungen in der Nutzbarkeit der bisher generierten Daten verbunden, wird Allex Projects dies dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Allex Projects wird den Kunden bei jeder Änderungsmitteilung auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Ablaufs bei Nichtausübung der Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
11.3
Allex Projects behält sich ferner das Recht vor, die Software zu ändern oder andere Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die von Allex Projects angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit Allex Projects damit einer an Allex Projects gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken in der Software zu beseitigen; oder (iv) soweit dies für den Kunden überwiegend von Vorteil ist.
11.4
Allex Projects ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen jährlich in angemessener Höhe zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen anzupassen. Allex Projects wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung dem Kunden in Textform ankündigen. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des bisherigen Preises, kann der Kunde dieser Preiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe widersprechen. Eine Änderung des Preises, die sich aus einer Änderung des Leistungsumfangs oder der Anzahl der zu betreuenden Mitarbeiter ergibt, gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 11.4.
11.5
Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 11 form- und fristgerecht, so wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Allex Projects behält sich in diesem Fall das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
11.6
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Textform selbst.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.2
Auf das zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Allex Projects und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Allex Projects.
12.3
Dem Kunden stehen für den Vertragsschluss die Sprachen zur Verfügung, in denen diese AGB auf der Website von Allex Projects verfügbar sind. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region - Deutschland, Österreich, Schweiz - ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige deutsche Fassung.